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Die Stadt Werdau schreibt zur sofortigen Besetzung folgende Stelle aus:

Standesbeamter (m/w/d) Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Umfang

0,8 VzÄ

Befristung

unbefristet

Vergütung

Entgeltgruppe 9a TVöD

Beginn

ab sofort

Aufgabenbereich

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Führung des Geburtenregisters und der Geburtenbücher
  • Führung des Sterberegisters und der Sterbebücher
  • Eheschließungen
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden auf Antrag

Wir wünschen uns von Ihnen

Das Aufgabengebiet erfordert:

  • die Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder den erfolgreichen Abschluss der Angestelltenprüfung II, der Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt oder einer vergleichbaren Prüfung
  • die erfolgreiche Teilnahme am Einführungslehrgang für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen des Bundesverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten bzw. die Bereitschaft diesen Pflichtlehrgang zu absolvieren
  • Bereitschaft zur Durchführung von Trauungen im Herrenhaus Fraureuth
  • Bereitschaft zu Wochenendarbeit
  • Bereitschaft zur regelmäßigen fachspezifischen Qualifizierung
  • Diskretion und Zuverlässigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit sowie Konflikt- und Konsensfähigkeit, Teamfähigkeit, rhetorisches Geschick
  • freundliche und konsequente Gesprächsführung

Wir bieten Ihnen

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet und ab sofort mit 0,8 VzÄ zu besetzen.

Schwerbehinderte werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.


Reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse, ggf. Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse u.ä.) bis zum 20. Mai 2025 über unser elektronisches Bewerberportal ein.


Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesandte Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.


Später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert.


Sören Kristensen

Oberbürgermeister

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