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Die Gemeinde Schwalmtal
im Naturpark Schwalm-Nette

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 2 „Familie, Schule und Soziales“ eine/einen

Sachbearbeiter/in (m/w/d)


für das Sachgebiet 2.3 „Soziale Leistungen, Senioren und Familienhilfe.

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 30 bis 39 Stunden. Die Stelle bietet zeitnahe Entwicklungsperspektiven bis zur Sachgebietsleitung.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die selbständige Sachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung und Sozialhilfe (SGB XII) als Teil eines Teams
  • die Gestaltung und Abwicklung der Rechtsverhältnisse zu freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • die Umgestaltung/Neugestaltung von Spielplätzen

Zudem sind Sie für die übergeordneten Angelegenheiten in folgenden Bereichen verantwortlich:

  • Senioren- und Pflegeberatung
  • Familienberatung
  • Jugendpartizipation
  • Grundsicherung und Sozialhilfe

Sie bringen mit:

  • Den erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II (ehemals Angestelltenlehrgang II) bzw. die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe II
  • Alternativ erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten/Verwaltungswirt(in) und befinden sich bereits im Verwaltungslehrgang II

Erwartet werden weiterhin:

  • ein hohes Maß an Entscheidungsfreude und Verantwortungsbewusstsein
  • Empathie und Sensibilität im Umgang mit Menschen auch aus verschiedenen Kulturen
  • die Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
  • die Bereitschaft zur kollegialen interdisziplinären Teamarbeit sowie über ein sicheres mündliches und schriftliches Kommunikationsvermögen
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des eigenen PKW gegen gesetzliche Wegstreckenentschädigung

Wir bieten Ihnen:

  • eine dynamische Gehaltsentwicklung entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V –VKA)
  • Einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen (5-Tage-Woche)
  • Die Gewährung einer Jahressonderzahlung
  • Leistungsorientierte Bezahlung gem. § 18 TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge (RZVK)
  • Flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. gleitende Arbeitszeit, bürofreie Arbeit, Lebensarbeitszeitkonto)
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Jobrad

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW findet Berücksichtigung.

Entsprechend der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung der Sachbearbeitung in
Entgeltgruppe 9c TVöD / A 10 LBesO A NRW

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