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Standort

Arbeitsort:
Lüneburg

Beginn

Beginn:
ab sofort

Wochenstunden

Wochenstunden:
20-25

Dauer

Dauer:
unbefristet

Eingruppierung

Eingruppierung:
HTV SuE 8a

Erzieher, Heilerziehungspfleger - Besonders qualifizierte Schulassistenz/ Schulbegleitung Gymnasium Oedeme (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage
  • Jobrad
  • Growport (Mitarbeitendenberatung)
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • Pädagogische Begleitung der Schüler*innen mit Förderbedarf laut Hilfeplan und Zielvereinbarung
  • Unterstützung bei der Teilhabe am Unterricht und Schulleben
  • Hilfe bei der Strukturierung des Schultages
  • Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten (Urlaub in den nieders. Ferien)
  • Arbeit nach Plan
  • Dokumentation der Arbeit
  • Vertragsstunden sind abhängig vom Stundenplan des Kindes

Ihr Profil

  • 3-jährige pädagogische Ausbildung (Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in oder vergleichbar)
  • soziale Kompetenz, Motivationsfähigkeit
  • kommunikative Fähigkeiten
  • Erfahrung im Umgang mit herausforderndem Verhalten/ Förderbedarf
  • Kenntnisse in dem Bereich Kinder und Jugendschutz
  • Führerschein der Klasse B
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
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