Ausschreibung
- für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Brandschutz -
Gem. § 15 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sind ab 05. November 2025 die ehrenamtlichen Funktionen als
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen.
Der Aufgabenbereich des Ortswehrleiters/in umfasst insbesondere:
Im Detail regeln sich die Aufgaben nach Dienstanweisungen des Bürgermeisters der Stadt Hettstedt. Der Funktionsträger erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Hettstedt.
Der stellvertretende Ortswehrleiter hat den Ortswehrleiter bei Verhinderung zu vertreten und damit dessen Aufgaben zu übernehmen.
Für die Wahrnehmung der beiden Funktionen werden gem. § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren folgende Qualifikationen/Bedingungen vorausgesetzt 1:
Für die Befähigung zur Ausübung der Funktionen sowie die Besetzung gelten im Übrigen die Regelungen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr. 1.4 und 1.5.
[Die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Vertreter von Führungskräften müssen die für die betreffende Funktion erforderliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.]
Eine Übertragung einer Führungsfunktion erfolgt nur, wenn mindestens die Ausbildung für die vorhergehende Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen wurde. Die befristete Wahrnehmung einer Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Ausbildung wird auf zwei Jahre begrenzt, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist.
Gleiches gilt für die Befähigung zur Ausübung und Besetzung der Funktion zum stellvertretenden Ortswehrleiter/in.
Bewerbungen richten Sie bitte bis einschließlich 15.06.2025 an die Stadt Hettstedt, Markt 1, 06333 Hettstedt. Den Bewerbungsunterlagen sind die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und die Eignung für diese Stelle beizufügen. 3
Hettstedt, den 05.05.2025
Fuhlert
Bürgermeister
1 Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Träger der Feuerwehr.
2 Auf die Bestimmungen der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr. 1.5. wird verwiesen
3 Geeignete Bewerber werden den aktiven Mitgliedern der Ortswehr Hettstedt zur Vorschlagswahl vorgestellt.