Die Gemeinde Sassenburg (rund 12.000 Einwohner) im Landkreis Gifhorn sucht zur Verstärkung ihres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen motivierten
Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen (m/w/d) mit Vertiefungsrichtung Tiefbau oder einen staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Tiefbau
des Fachbereichs 2 - technische Dienste
Vergütung
Ingenieure EG 11 TVöD; Techniker bis zur EG 10 TVöD
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Wir wünschen uns von Ihnen:
für die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVöD:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Vertiefungsrichtung Tiefbau
- Fachwissen und möglichst mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung im Tiefbau
für die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 10 TVöD
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Tiefbau
- Fachwissen und möglichst mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in dem beschriebenen oder einem artverwandten Aufgabenbereich, die den Schluss zulassen, nach einer Bewährungszeit von insgesamt 4 Jahren und der währenddessen erfolgten Wahrnehmung ingenieurgleicher und somit entsprechender Tätigkeiten diesem gleichgestellt werden zu können
darüber hinaus für beide Eingruppierungen:
- Kenntnisse der VOB
- Kenntnisse in der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, idealerweise unter Nutzung von Ausschreibungs- und Abrechnungsprogrammen
- Grundkenntnisse im Architekten- und Ingenieurvertragswesen
Wir erwarten unabhängig von der Qualifikation:
- strukturierte Arbeitsweise und Eigenverantwortlichkeit sowie Flexibilität
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- selbstbewusstes Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie Organisationsvermögen
- Qualitätsbewusstsein und wirtschaftliches Verständnis und Handeln
- gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- gute EDV-Kenntnisse in Office-Standardanwendungen (z.B. Word, Excel, Outlook, PowerPoint)
- den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, sowie die Bereitschaft, einen Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung einzusetzen
Eine bereits erfolgte Aufgabenwahrnehmung bei öffentlichen Arbeitgebern ist von Vorteil.