Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.