2 Std./Woche
unbefristet
EG 2 TVöD
nächstmöglich
Die Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarl. Datenschutzgesetz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter
www.rehlingen-siersburg.de/datenschutz abrufen.
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 2 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
Der Hallenwart/ die Hallenwartin ist verpflichtet, während des Trainings- und Übungsbetriebes und bei Einzelveranstaltungen (auch an Wochenenden) während der Benutzungszeit, für die ihm/ ihr übertragenen Tätigkeiten Arbeitsbereitschaft zu leisten.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über einen Frauenförderplan. Frauen werden bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
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