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Vollzeit

unbefristet


E 10 TVöD-VKA

ab sofort

15.07.2025

Der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach gehören 13 Ortsgemeinden mit circa 13.000 Einwohnern an. Die Verbandsgemeindeverwaltung liegt zentral in Bad Kreuznach im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg. Das Team der Verbandsgemeindeverwaltung besteht aus circa 75 Mitarbeiter*innen aufgeteilt in vier Abteilungen.


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Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach sucht

stellvertretende Abteilungsleitung, Standesbeamter (m/w/d)

in der Abteilung Ordnung und Soziales.

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben(-bereiche):

    • Standesamt
    • Friedhofswesen
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
    • Straßenverkehrsbehörde
    • Unterstützung im Bereich Sozialamt

Wir erwarten:

    • eine erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II oder einen vergleichbaren Abschluss
    • Erfolgreiche Teilnahme am Grundseminar Familien- und Personenstandsrecht an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf bzw. die Bereitschaft zur kurzfristigen Absolvierung
    • fundierte Kenntnisse in dem beschriebenen Aufgabengebiet
    • leistungsorientiertes Arbeiten mit hoher Einsatzbereitschaft
    • Engagement, Flexibilität, gute Auffassungsgabe
    • Team- und Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit
    • Organisationsfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
    • sehr gute EDV-Kenntnisse sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software

Wir bieten Ihnen:

    • eine attraktive Vergütung nach der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA
    • einen krisensicheren Arbeitsplatz
    • im Rahmen flexibler Arbeitszeiten eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
    • eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
    • Fortbildungsangebote und Möglichkeiten der beruflichen Weiterqualifizierung

Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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