Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohnende) ist eine aufstrebende Stadt im Kreis Viersen, mit attraktivem Bildungs- und Freizeitangebot. Wir, das Team der Stadtverwaltung Willich, sind rund 1.000 Mitarbeitende. In insgesamt 4 Fachbereichen setzen wir uns gemeinsam für die Stadt Willich und ihre Bürgerinnen und Bürger ein. Im Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Zulassungsvoraussetzung ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (vormals mittlerer, nichttechnischer Dienst) bzw. Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m,w,d) bzw. erfolgreicher Abschluss Verwaltungslehrgang 1 (vormals 1. Angestelltenprüfung) oder eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (m,w,d) mit Wahlqualifikation Verwaltung und Recht.
Falls diese Prüfungen nicht vorliegen, muss zumindest eine abgeschlossene anerkannte dreijährige kaufmännische Berufsausbildung oder eine Ausbildung zur/zum Justiz-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten (m,w,d) vorhanden sein. In diesen Fällen muss zusätzlich die Qualifizierung - Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I beim zuständigen Studieninstitut schnellstmöglich nachgeholt werden.
Desweiteren ist ein abgeschlossener Grundlehrgang Personenstands- und Familienrecht mit Prüfung erforderlich. Falls der Abschluss des Grundlehrgangs Personenstands- und Familienrecht nicht vorliegt, soll dieser schnellstmöglich nachgeholt werden. Weitere Ausnahmen werden nicht zugelassen.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 steht unter der auflösenden Bedingung, dass die ausstehenden Lehrgänge binnen einer Frist von 2 Jahren nach Einstellung erfolgreich absolviert werden. Im Falle einer Nachqualifizierung wird ein befristeter Arbeitsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 TVöD VKA bzw. A7 LBesG NRW bewertet.
Eine entsprechende Eingruppierung/Besoldung kann nur erfolgen, wenn im Angestelltenbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.
Stellenteilung im Rahmen von Jobsharing ist grundsätzlich möglich, setzt aber eine versetzte Aufgabenteilung am selben Arbeitsplatz als Desksharing voraus.
Die eigenen zeitlichen Vorstellungen sollen in der Bewerbung dargelegt werden. Die Durchführung des Jobsharings kann nur erfolgen, wenn ein geeignetes Sharing-Pendant gefunden werden kann. Gemeinschaftliche Bewerbungen sind ausdrücklich willkommen.