Im Pfarrverband ist eine 100 %-Pfarrstelle neu zu besetzen. Zum Pfarrverband gehören die Kirchengemeinden Martin-Luther in Bad Harzburg, St. Andreas in Bündheim, Schlewecke-Göttingerode und die neu zu besetzende Stelle St. Marien in Harlingerode mit ca. 1.400 Gemeindegliedern. Der Pfarrverband hat insgesamt 4,5 Pfarrstellen.
Der Kirchengemeindeverband zwischen Harz und Harly in Goslar liegt im Norden der Propstei Bad Harzburg im ländlichen Bereich zwischen den Städten Bad Harzburg und Goslar und damit in der landschaftlich reizvollen Vorharzregion. Dem Verband sind drei Pfarrstellen (je 100 %) zugeordnet.
Der Kirchengemeindeverband sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar für eine Tätigkeit mit Schwerpunkt in den Kirchengemeinden Bettingerode-Westerode und Lochtum.
Wesentlich ist für den Kirchengemeindeverband neben den grundlegenden pfarramtlichen Tätigkeiten: Verkündigung, Seelsorge, Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, Verwaltung, Gemeinde vor Ort als lebendige Gemeinschaft in den Dörfern zu gestalten. Es wird Wert auf Zusammenarbeit im Team der Haupt- und Ehrenamtlichen gelegt, um die Arbeit im Kirchengemeindeverband weiterzuentwickeln und zu verantworten.
Mit drei Chören gibt es eine beschwingende Chorarbeit in diesem Seelsorgebezirk.
Die Dienstwohnung (ca. 198 qm, sechs Zimmer, 1. OG, energetisch saniert) befindet sich in Bettingerode. Es besteht eine sehr günstige Anbindung an die A 36, A 369 und B 6. In Westerode leben viele junge Familien; Kindergarten und Grundschule sind in Westerode vor Ort, weiterführende Schulen sind gut erreichbar. Gute Einkaufsmöglichkeiten sind in Ortsnähe vorhanden.
Für nähere Informationen steht Ihnen gerne die geschäftsführende Pfarrerin Dagmar Hinzpeter (Tel.: 05324/76881 oder 0175/5260355) zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2025 an das Landeskirchenamt.
Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.