Zum 1. Mai 2027 ist die Stelle als
zu besetzen.
Die derzeitige Amtsinhaberin kann sich erneut um das Amt bewerben.
Die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtliche Stellung ergeben sich aus §§ 17 ff. Hochschulgesetz NRW. Die*der Präsident*in wird auf Vorschlag einer Findungskommission für sechs Jahre von der Hochschulwahlversammlung gewählt. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtszeit von vier Jahren ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W 3 gemäß § 32 Landesbesoldungsgesetz NRW zzgl. Funktionszulagen.
Die Hochschule hat sich zum Ziel gesetzt, die berufliche Zukunft von Frauen zu fördern, und fordert entsprechend qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche sind für den 9. und 10. Juli 2026 terminiert.
Fühlen Sie sich von dieser Perspektive angesprochen? Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen ausschließlich über das Online-Portal bis zum 10. Mai 2026 ein. Fügen Sie bitte ein 1-2-seitiges Exposé hinzu, in dem Sie Ihre Vorstellungen zur strategischen Gestaltung einer Hochschule im Zusammenwirken mit den verschiedenen daran zu beteiligenden Akteuren, intern wie extern, skizzieren.