Die MWS schreibt im Rahmen ihres Practitioner Programme unter einem Haushaltsvorbehalt bis zu vier Fellowships für ihre Beschäftigten aus. Das Practitioner Programme dient der arbeitsplatzbezogenen Fortbildung durch Hospitationen in anderen Organisationen im In- und Ausland.
Das Practitioner Programme
• ermöglicht eine bis zu vierwöchige Hospitation in einer Wissenschaftsorganisation oder einer Institution aus dem Bereich der Wissenschafts- und Kulturvermittlung und ggf. den Gegenbesuch eines Tandempartners/einer Tandempartnerin in der eigenen Einrichtung;
• bietet Einblicke in den Arbeitsalltag der jeweiligen Institution und soll zum Austausch von Best-Practice-Modellen und zur Weiterentwicklung des Arbeitsplatzes führen;
• ermöglicht die Entwicklung und Durchführung von Kooperationsprojekten und den Aus- und Aufbau von Netzwerken im In- und Ausland;
• dient der persönlichen Weiterqualifikation.
Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten aus den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktionen, IT und Verwaltung der MWS. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Entsandte und lokal Beschäftigte. Voraussetzung ist ein mehrjähriger Arbeitsvertrag. Stipendiatinnen und Stipendiaten bzw. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Aufenthalt an einem MWS-Institut oder der Geschäftsstelle ist über das Practitioner Programm nicht förderfähig.
Die Bewerbungsfrist endet am 16. Juni 2025. Der Antrag wird vom Auswahlausschuss (Sprecherteam der Direktionsversammlung, Geschäftsführer, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte) begutachtet. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
• Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit inhaltlicher Begründung des Antrags und Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit am aufnehmenden Standort sowie Erläuterung, wie die während des Förderzeitraums gesammelten Erfahrungen am eigenen Standort genutzt werden können; falls zutreffend Informationen zum Tandempartner/zur Tandempartnerin.
• Stellungnahme der eigenen Institution
• Betreuungszusage der gastgebenden Institution.
Mit der Bewerbung verpflichtet sich der/die Beschäftigte, zum Ende des Aufenthalts einen Erfahrungsbericht für das Stiftungsmagazin und/oder ein Blogformat der MWS zu erstellen.
Der Kooperationspartner, bei dem ein Aufenthalt im Rahmen des Practitioner Programme stattfinden soll, muss eine für den eigenen Arbeitsbereich relevante Institution sein, an der die oben genannten Ziele des Programms sinnvoll umgesetzt werden können. Mögliche aufnehmende Kooperationspartner sind bspw. der DAAD, die DFG (jeweils mit ihren Auslandsbüros), die DAIs, das BMBF und das AA (Berlin sowie Auslandsvertretungen), die Merian Centres, der DLR, die Deutsche Welle, das ZMO Berlin, deutsche oder ausländische Universitäten etc. Darüber hinaus sind weitere Kooperationspartner ausdrücklich möglich. Die Kontaktaufnahme mit dem Gastgeber muss vor Antragsstellung erfolgen und durch eine schriftliche Befürwortung dokumentiert sein.
Bei Interesse eines/einer Beschäftigten des externen Kooperationspartners ist eine Bewerbung an einem der Auslandsinstitute oder der Geschäftsstelle der MWS möglich (Tandemaustausch).