Die Stadt Essen sucht für den Fachbereich 67 -Grün und Gruga- eine*n
Sachbearbeiter*in Planung, Mitwirkung Bauleitung (SIP)
Entgeltgruppe 11 TVöD | Voll- und Teilzeit | unbefristet | Bewerbungsfrist: 13.07.2025 | Kennziffer: 2025-76-67-TD | Mobiles Arbeiten möglich
Sie verstärken das Team Grün und Gruga bei diesen Aufgaben:
- Erstellung von landschaftsarchitektonischen Planungen (alle Leistungsphasen der HOAI) für den Neubau, Umbau und für die Erweiterung von Spiel- und Bewegungsflächen an Kindertagesstätten und Schulen
- Projektsteuerung
- Beauftragung von externen Planungsleistungen
- Bauleitung, Dokumentation und Abrechnung
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossenes Studium des Landschaftsbaus, des Grünflächenmanagements, der Landschaftsplanung oder der Landschaftsarchitektur
- Gute Kenntnisse in der Anwendung von AutoCAD und digitalen Planungsprogrammen
- Erfahrung im Projektmanagement ist wünschenswert
- Erfahrung im Bereich der Objektplanung und Bauleitung
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (deutscher Schulabschluss oder nachweislich C1 (GER) Niveau)
Darüber hinaus sind uns folgende Kompetenzen in diesem Einsatz besonders wichtig:
- Persönlichkeitskompetenz: Auffassungsgabe I Belastbarkeit I Eigenständigkeit I Leistungsbereitschaft
- Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit I Einfühlungsvermögen I Kontaktfähigkeit I Konfliktfähigkeit
- Methodenkompetenz: Analytisches Denkvermögen I Innovatives Denken I Konzeptionelles Arbeiten I Überblick
Die Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Die Stadt Essen setzt auf eine Kultur der Vielfalt. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts,
Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.07.2025 über unser Onlineformular.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.