Die Gemeinde Schwalmtal
im Naturpark Schwalm-Nette
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich 2 „Familie, Schule und Soziales“ eine/einen
Senioren-/Pflegeberater/in (m/w/d)
Es handelt sich um eine bis zum 30.09.2027 befristete Teilzeitstelle mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 8 Wochenstunden.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- ganzheitliche, einzelfallbezogene Beratung von Pflegebedürftigen und deren Zugehörigen
- bedarfsorientierte Vermittlung zu pflegerischen Unterstützungsangeboten und zu lokalen Angeboten für die Alltags- und Freizeitgestaltung
- einzelfallbezogene Vernetzung vorhandener Hilfsstrukturen
- Information über das Leistungsrecht, u.a. zur Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Betreuungsrecht
- Gemeinwesen orientierte Seniorenarbeit in Form von Planung und Durchführung von offenen Angeboten und Schulungen
Sie bringen mit:
- eine abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung zur/zum Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung, möglichst mit Erfahrungen in der Seniorenberatung
- eine Ausbildung zur Pflegefachkraft mit einer Weiterbildung für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) gerecht wird, verbunden mit einer mehrjährigen Erfahrung in der Pflegeberatung
- eine andere geeignete Qualifikation mit einer Weiterbildung für die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) gerecht wird, verbunden mit einer mehrjährigen Erfahrung in der Pflegeberatung.
Erwartet werden:
- selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- angemessene Kommunikation und Gesprächsführung
- Rechtskenntnisse der Sozialgesetze, insbesondere u.a. SGB IX, SGB XI, SGB XII, PSG NRW
- Bereitschaft zur Einzel-, Gruppen-, Gremien- sowie Gemeinwesenarbeit
- Organisations- und Koordinationskompetenz
- Moderations- und Präsentationskompetenz
- Erfahrung in Verwaltungsorganisation
- gute EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des eigenen PKW gegen gesetzliche Wegstreckenentschädigung
Wir bieten Ihnen:
Entsprechend der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis S 12 TVöD.