Wir brauchen Verstärkung und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Hilfspolizeibeamten/in bzw. Mitarbeiter/in des kommunalen Vollzugsdienstes (m/w/d)
für den Fachbereich 3 "Bürgerdienste"
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
- Ermittlungs- und Vollzugsdienst für die örtliche Ordnungsbehörde nach den Bestimmungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes und spezialgesetzlicher Regelungen
- Hierzu gehören u. a.:
- Verkehrs- und Veranstaltungsüberwachung
- Kontrollen und Maßnahmen im Gewerbe-, Gaststätten- und Immissionsschutzrecht
- Ausstellen von Verwarnungen und Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Amtshilfe für andere Behörden und Dienststellen
- Mitwirkung bei kriminalpräventiven Maßnahmen
Wir erwarten von Ihnen:
- vorzugsweise abgeschlossene Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/r bzw. erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
-
alternativ: eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Bereitschaft zur Qualifizierung zum/r Hilfspolizeibeamten/in und für den kommunalen Vollzugsdienst
- Grundkenntnisse in der EDV (Word, Excel)
- hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Motivation und Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung zum Außendienst sowie psychische und physische Belastbarkeit
- strukturiertes Denken und Handeln sowie selbstständige Arbeitsweise
- Bereitschaft zum Dienst außerhalb der Regelarbeitszeit; auch an Wochenenden, Feiertagen sowie Abend- und Nachtstunden
- Bereitschaft zum Tragen der Dienstkleidung
- Führerschein Klasse B
Was wir Ihnen bieten:
- interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeitsfelder in einem freundlichen und motivierten Team
- eine leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) inkl. einer betrieblichen Altersversorgung
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Fahrrad-Leasing)
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.