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Die Stadt Essen sucht für die Volkshochschule (VHS) mehrere

Pädagogische Mitarbeiter*innen für die Schulabschlusslehrgänge (m/w/d)

Das Aufgabengebiet soll in einem variablen Stundenumfang von maximal 19,5 Wochenstunden von mehreren Teilzeitkräften wahrgenommen werden.

Sie verstärken unser Team der Volkshochschule bei diesen Aufgaben:

  • Konzeptionierung und Durchführung von Mathematik- und/oder Deutschunterricht (Niveau Sek. I) mit Hilfe des Einsatzes digitaler Lerntools inklusive Bewertung von Leistungen
  • Pädagogische Arbeit auf der Grundlage integrativer und interkultureller Konzepte
  • Durchführung von Vertretungsunterrichten und Sprechstunden
  • Planung und Durchführung von Projekten, wie z. B. Videoprojekten

Dieses Profil zeichnet Sie aus:

  • Abgeschlossenes Studium vorzugsweise im Bereich Lehramt für die Fächer Mathematik und/oder Deutsch
  • Unterrichtserfahrungen
  • Aktuelle Kenntnisse im Bereich Digitalisierung, Projektunterricht und Individualisierung von Unterricht
  • Interesse, in einem pädagogischen Team, den Erfolg von Lernenden im Zweiten Bildungsweg durch umfassende Förderung, auch über den Fachunterricht hinaus, sicher zu stellen

Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:


Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Herrn Rinke, Telefon: 0201/88-43 220, Fachbereich 43 -Volkshochschule-.

Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Frau Semert, Telefon: 0201/88-10 215, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.

Kommen Sie zum Team Stadt Essen!

Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16.04.2023 über unser Onlineformular.

Sofern Sie Ihre Bewerbung postalisch einreichen möchten, senden Sie diese -ohne Bewerbungsmappe oder Ähnliches- an: Stadt Essen, Organisation und Personalwirtschaft, 45121 Essen. (In Papierform eingereichte Bewerbungen werden aus Gründen des Umweltschutzes nicht zurückgesandt.)

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.

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