Image
> Umfang:

> Befristung:

> Vergütung:
> Beginn:
> Bewerbungsfrist:

Minijob oder Teilzeit (bis zu 19,5 Std./Wo)

unbefristet


E 4 TVöD-VKA

ab sofort

21.04.2026

Der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach gehören 13 Ortsgemeinden mit circa 13.000 Einwohner*innen an. Die Verbandsgemeindeverwaltung liegt zentral in Bad Kreuznach im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg. Das Team der Verbandsgemeindeverwaltung besteht aus circa 75 Mitarbeiter*innen aufgeteilt in vier Abteilungen.


Image

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach sucht eine*n

Mitarbeiter*in (m/w/d)

Überwachung ruhender Verkehr

in Teilzeit (bis zu 19,5 Std./Woche) oder als geringfügige Beschäftigung

Flexible Arbeitszeiten auch außerhalb der Bürozeiten möglich (z.B. bei geringfügiger Beschäftigung)

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben(-bereiche):

    • Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs 
    • Erstellung von Verwarnungen bzw. Anzeigen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
    • Überwachung der Einhaltung von Hauptuntersuchungsterminen und Reifenprofile und Einleitung entsprechender Maßnahmen 

Wir erwarten:

    • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder eine vergleichbare Qualifikation
    • fundierte Kenntnisse in dem beschriebenen Aufgabengebiet wünschenswert
    • abgeschlossener Zertifikatslehrgag Hilfspolizeibeamter bzw. die Bereitschaft diesen zu absolvieren
    • leistungsorientiertes Arbeiten mit hoher Einsatzbereitschaft
    • Engagement, Flexibilität, gute Auffassungsgabe
    • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit aber auch Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick 
    • Bereitschaft in den Abendstunden und im Bedarfsfall am Wochenende zu arbeiten 
    • Organisationsfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten

Wir bieten Ihnen:

    • flexible Arbeitszeiten auch außerhalb der Bürozeiten möglich
    • eine attraktive Vergütung nach E 4 TVöD 
    • einen krisensicheren Arbeitsplatz

Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach versteht Vielfalt als Stärke und fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.