Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist am Standort Chemnitz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachbereich 3 – Teilhabe am Arbeitsleben, Fachdienst 340 – Förderung SGB VIII/LJHG in Vollzeit zu besetzen. Die Möglichkeit einer Beschäftigung in Teilzeit mit mind. 30 Wochenstunden besteht optional. Das Beschäftigungsverhältnis wird zunächst sachgrundbefristet im Rahmen einer Vertretung bis 06.04.2027 nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vereinbart. Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird bei vorliegenden Voraussetzungen im Anschluss an die Befristung angestrebt.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA bewertet.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung ergibt sich daraus ein Einstiegsentgelt von 4.010,72 EUR (Stufe 1) bis 4.594,76 EUR (Stufe 3), entsprechend der Entgelttabellen TVöD-VKA, zzgl. der Jahressonderzahlung und einer möglichen Leistungsprämie. Darüber hinaus gehende Stufenzuordnungen erfolgen im Ermessen des Arbeitgebers. Die tariflichen Regelungen des § 16 TVöD-AT finden
Anwendung.
Der Fachdienst 340 ist zuständig für den Vollzug von verschiedenen Richtlinien Sächsischer Staatsministerien. Dies betrifft u. a. die Richtlinien zur Förderung von Angeboten des überörtlichen Bedarfes, zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, zu Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen oder zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Darüber hinaus regelt der Fachdienst den Vollzug von Richtlinien des Bundes und des Landes zur Förderung im Bereich der internationalen Jugendarbeit.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Fachdienstleiterin Frau Grote unter Telefon 0371 577 281 zur Verfügung.