Mitarbeiter (m/w/d) im Fachbereich Stadtplanung für das Amt Bauen und Stadtentwicklung
Umfang
Vollzeit mit 39,0 Wochenstunden
Vergütung
abhängig von der Qualifikation und Eignung bis zu Entgeltgruppe E12 TVöD
Bewerbungsschluss: 17.02.2023
Aufgabenbereich:
- Durchführung und Betreuung von Bauleitplanverfahren in allen Verfahrensschritten
- Erarbeitung und Mitwirkung bei städtebaulichen Planungen
- Betreuung von Aufgaben im Bereich Klimaschutz und Energie, wie z.B. Standortkonzeptionen und klimagerechte Stadtgestaltung
- Vorbereitung und Vollzug Städtebaulicher Verträge und Kostenerstattungen
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Hochschulabschluss im Bereich Stadtplanung / Architektur / Landschaftsplanung oder vergleichbar
- alternativ eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) (FH) mit dem fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst alternativ als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) (Fachprüfung II) mit entsprechenden Kenntnissen und stadtplanerischem Verständnis
- gute Kenntnisse im Bereich des Bauplanungsrechts, vorzugsweise auch im Bauordnungsrecht
- selbständiges, zielorientiertes Arbeiten, Denken in Alternativen, Rechtsverständnis und Verhandlungsgeschick
- sichere Ausdrucksweise
- Verwaltungserfahrung wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabenfeld in einem motivierten Team
- leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- gleitende Arbeitszeit mit großzügigen Gestaltungsmöglichkeiten
- einen sicheren Arbeitsplatz mit den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- ein gutes Betriebsklima mit verschiedenen Gemeinschaftsveranstaltungen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Arbeiten mit Raum für eigene Ideen und fachliche Entwicklung
- die Möglichkeit zur verantwortlichen Mitgestaltung der Stadt Olching
- flache Hierarchien, ein überschaubares Team und ein kollegiales Umfeld
Zusätzlich bezahlt die Stadt Olching für Ihre Beschäftigten eine „Olching Zulage“ von 135,00 € / mtl. (ab E10) zzgl. 50,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, für welches Sie selbst Kindergeld beziehen bei einer Vollzeitstelle (Teilzeitstellen erhalten diese anteilig).