Die Stadt Zülpich besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet, und in Vollzeit (39 Std./Woche), eine Stelle als
Wir bieten ein kreatives und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in der Römerstadt Zülpich. Die Stadt Zülpich zählt rund 21.500 Einwohner. Am Rande der Eifel und inmitten des Städtedreiecks Köln-Bonn-Aachen ist ihre Lage verkehrsgünstig und landschaftlich reizvoll zugleich. Zülpich ist eine Kleinstadt, die die Idylle von gestern mit den Vorzügen des modernen Lebens verbindet.
Sie passen zu uns, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Das ist uns noch wichtig:
Allgemeine Informationen
Kennziffer S04-2025
Bitte senden Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.04.2025, vorzugsweise als eine PDF-Datei, per E-Mail an:
oder postalisch:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
Die Einstellung erfolgt unbefristet und in Vollzeit.
Die Stelle ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen, bewertet bis nach Entgeltgruppe 11 TVöD.
Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.
Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an Herrn Hartmann (Telefon-Nr. 02252/52264, chartmann@stadt-zuelpich.de).
Ihre Bewerbung, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen, wird bis zum 30.04.2025 unter der Angabe der Kennziffer S04-2025 erbeten an:
Stadt Zülpich
Der Bürgermeister
Personalabteilung
Markt 21
53909 Zülpich
oder gerne auch per E-Mail an: bewerbung@stadt-zuelpich.de
Wir bitten Sie, Bewerbungsunterlagen nicht in Mappen, sondern nur in gehefteter Kopie vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden.
Bewerbungen per E-Mail werden ausschließlich in einer pdf-Datei erbeten.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet
und nach dessen Abschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Die einschlägigen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, des Sozialgesetzbuch IX sowie weitere einschlägige Vorschriften finden bei der Auswahlentscheidung Anwendung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!