Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt einen
im Fachbereich 50.00 – Kinder und Jugend.
Die Vergütung erfolgt bei Eignung und Qualifikation nach Entgeltgruppe S14 TVöD zzgl. Funktionszulage. Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist zunächst befristet, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und langfristige Zusammenarbeit wird jedoch ausdrücklich angestrebt.
Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitern (m/w/d) anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, dem KKG, sowie angrenzender Rechtsgebiete.
Insbesondere\:
Beratung und Vermittlung von Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie (gem. §§ 16 ff SGB VIII)
Beratung zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (gem. §§ 27 ff, 35 a und 41 SGB VIII)
Vorbereitung und Durchführung von (vorläufigen) Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (gem. §§ 42/42a SGB VIII)
Hilfeplanung im Rahmen des § 36 SGB VIII
Übernahme von Aufgaben im Rahmen des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes (U-Vorsorgen)
Mitwirkung in Verfahren der Familiengerichte bei Elterlicher Sorge, Regelungen des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts
Sicherung des Bereitschaftsdienstes
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