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Umfang
bis zu 10 St./Woche
Befristung
nach Bedarf
Vergütung
Geringfügige Beschäftigung (556-€-Job)
Beginn
Ab sofort

Die Gemeinde Riedering (rund 5.900 Einwohner, ca. 38 km²) liegt südöstlich der oberbayerischen Stadt Rosenheim am Südufer des Simssees. Riedering ist verkehrsgünstig in zentraler Lage gelegen und ist geprägt von sehr hohem Freizeitwert und guter Infrastruktur für Familien. Am Ort besteht eine gute Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen und eine gut ausgestattete Grundschule. Die weiterführenden Schulen befinden sich in der nahe gelegenen Stadt Rosenheim.

Die Gemeinde Riedering sucht zur Verstärkung ihres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf geringfügiger Basis eine/n

Asyl-Koordinationsbeauftragte/n (m/w/d)

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Zu den Aufgaben gehören insbesondere

  • Koordination der Flüchtlingsangelegenheiten und Asylsuchenden mit
    • der Gemeindeverwaltung (Meldeamt/Zahlstelle/Bauhof/Schule/ Kindergarten)
    • dem ehrenamtlichen Helferkreis Riedering
    • den Bereitstellern der Unterkünfte
    • anderen Behörden (Nachbargemeinden, Landratsamt, Ausländerbehörde, Sozialamt, Jobcenter)
    • Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken
    • Caritas und Diakonie
    • möglichen Arbeitgebern
    • Geldinstituten
    • Berufsförderzentrum (BFZ)
    • Berufsschulen
  • Einweisung von Neuzugängen in örtliche Gegebenheiten, Land, Leute und Kultur
  • Unterrichtung des Bürgermeisters über aktuelle Entwicklungen
  • Information der Bürgerinnen und Bürger nach Maßgabe des Bürgermeisters
  • Bei Bedarf Unterstützung bei sonstigen Aufgaben nach Maßgabe des Bürgermeisters
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Wir bieten Ihnen

  • Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit abwechslungsreichen Tätigkeiten
  • Geringfügige Beschäftigung mit wöchentlich 3 Sprechstunden, bedarfsorientiert an Asylsuchenden sowie einzeln nachzuweisenden Stunden nach Bedarf für individuelle Betreuung vor Ort oder Koordination mit anderen Behörden, für medizinische Betreuung und Arbeitsvermittlung
  • Für Sprechstunden wird ein Büro mit Arbeitsplatzcomputer mit Internetzugang eingerichtet. „Ambulante“ Betreuung findet in den jeweiligen Unterkünften nach Einzelbedarf statt. **** 
  • Die Laufzeit ist grundsätzlich am Bedarf orientiert. Sie beginnt nach gesonderter Vereinbarung und ist jederzeit beidseitig kündbar. Es wird eine geeignete Dokumentation erstellt, die sowohl bei abwesenheitsbedingter Vertretung als auch bei Beendigung der Anstellungsvereinbarung eine reibungslose Fortsetzung der Koordinationsarbeit gewährleistet soweit ein geeigneter Bewerber bereitsteht. 
  • Motiviertes Team mit gutem Betriebsklima
  • übliche Vorteile des öffentlichen Dienstes
  • Die Bezeichnung Integration/ Integrationsbeauftragter wird bewusst nicht angewandt weil Integrationsmaßnahmen nach formalen Gesichtspunkten erst nach einer Entscheidung über den Asylantrag oder über einen subsidiären Flüchtlingsschutz eingeleitet werden.
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Unsere Anforderungen an Sie

  • Kenntnisse und Erfahrungen in den genannten Aufgabengebieten
  • eine engagierte, praxisbezogene und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Freundlichkeit und Fähigkeit zu kooperativer Zusammenarbeit
  • Führerscheinklassen B wünschenswert
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