Die Gemeinde Belm (ca. 14.000 Einwohner) im Landkreis Osnabrück stellt zum 1. März 2024
ein. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die Leitung ist von der Gruppenarbeit freigestellt. Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe S 13.
fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in der Betreuung von Kindern in der Altersgruppe 1 bis 6 Jahre. Wünschenswert sind berufliche Erfahrungen als verantwortliche Leitungskraft einer Kindertagesstätte. Sie sollten einen kooperativen und beteiligungsorientierten Führungsstil pflegen und sich durch Durchsetzungsfähigkeit, Organisationsgeschick, Flexibilität und Kommunikationsstärke auszeichnen. Ebenso unerlässlich für die anforderungsgerechte Aufgabenerfüllung sind ein hohes Maß an Empathie sowie interkulturelle Kompetenzen.
Digitale Medien nehmen auch im Kindertagesstätten-Alltag einen zunehmend größeren Stellenwert ein und spielen in verschiedenen Kontexten eine Rolle. Hierfür verfügen Sie über fundierte EDV-Kenntnisse und stehen dem Prozess der Digitalisierung offen gegenüber.
Als familienfreundlicher Arbeitgeber bieten wir Ihnen eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Vollbeschäftigung mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung unter verlässlichen Arbeitsbedingungen. Der Baubetriebshof der Gemeinde Belm ist ausgestattet mit einem modernen Fahrzeug- und Maschinenpark, den Mitarbeitenden steht hochwertige Arbeitskleidung und Schutzausrüstung zur Verfügung. Sie sind in einem Arbeitsumfeld tätig, in dem ein kollegialer und wertschätzender Umgang miteinander eine große Rolle spielt. Sie erhalten eine tarifgerechte Bezahlung nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst sowie attraktive Rentenzusatzversorgungsleistungen (VBL). Die Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ist für uns genauso selbstverständlich wie Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge und –vorsorge (z.B. Hansefit).
Bewerbungen von Frauen werden zum Abbau von Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes besonders begrüßt. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht.