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Hygiene- und Lebensmittelüberwachungspraktikum für Studierende der Tiermedizin

Die Studierenden der Tiermedizin werden während des Praktikums gemäß gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV in Kontrolltätigkeiten, -methoden sowie -techniken im Lebensmittelbereich geschult.

Der Praktikumsumfang beträgt 75 Stunden welche innerhalb von mindestens zwei Wochen (zeitlich aufeinanderfolgend) abgeleistet werden.

Hierbei handelt es sich um ein unentgeltliches Praktikum. Das Landratsamt Aschaffenburg zahlt weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung.

Bitte setzen Sie sich vor Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen zur Abstimmung der Praktikumszeiträume mit den untenstehenden Kolleginnen und Kollegen der Lebensmittelkontrolle in Verbindung.


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