Im Auftrag des Betreuungsgerichts übernimmt der Betreuungsverein der AWO Dortmund gesetzliche Betreuungen gemäß § 1814 ff. BGB. Wir führen Betreuungen für volljährige Menschen durch, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen bzw. seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht – entweder auf Antrag oder von Amts wegen – eine gesetzliche Betreuung.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine*n
Betriebliche Altersvorsorge
Jobrad Leasing
Bezuschusstes Jobticket
Jahressonderzahlung
Mitarbeitende-werben-Mitarbeitende Programm
Vergütung nach Tarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt NRW
30 Tage Urlaub + 1 Regenerationstag
Gesundheitsangebote
Mitarbeitenden-Rabatte