Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) ist am Standort Leipzig ab nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
im Fachbereich 2 – Eingliederungs- und Sozialhilfe, Fachdienst 220 – Vereinbarungen SGB IX/XII unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 33 Stunden/Woche zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V (VKA) bewertet.
Als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen ist es unser Anliegen, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Dabei steht die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Fokus der Arbeit des Fachbereiches Eingliederungs- und Sozialhilfe.
Grundlage der Leistungserbringung für die einzelnen Personenkreise ist unter anderem, dass zwischen dem KSV Sachsen und den Leistungserbringern im Freistaat Sachsen Vereinbarungen nach § 125 SGB IX sowie § 75 SGB XII bestehen.
Die Tätigkeit ist durch vielfältige Kontakte zu Leistungserbringern/Anbietern, anderen Kostenträgern sowie den Sachbearbeitern der Einzelfallbearbeitung des Fachbereiches 2 geprägt und mit gelegentlichen Dienstreisen im Freistaat Sachsen verbunden.