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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Polizeiverwaltungsamt, Abteilung „Zentrale Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten“ im Team 31/11 „Waffenwesen“ eine/einen

Sachbearbeiter/in im Bereich „Waffen- und Sprengstoffrecht“ (m/w/d)

Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Arbeitszeit:
Vollzeit
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe:
EG 9c TVöD VKA / A 10 LBesO A NRW
Dienstort:
Bergheim
Bewerbungsfrist:
09.07.2025

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.

Ihre Aufgaben

Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit rd. 850 Beschäftigten. Das Polizeiverwaltungsamt unterstützt die Polizei u. a. im Bereich der Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten sowie des Versammlungsrechts.

Im Rahmen der Sachbearbeitung fallen insbesondere folgende Aufgaben an:

  • Versagung und Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
  • Erlass von Waffenverboten
  • Überprüfung waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsvoraussetzungen unter Auswertung von Erkenntnissen durch das BZR, die Staatsanwaltschaft, den Staatsschutz und/oder das LKA
  • Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition durch unangemeldete Vorortkontrollen
  • Verwaltung von Asservaten
  • Durchführung des Versammlungsgesetzes durch Prüfung, Bestätigung und Kooperation von Versammlungsanzeigen
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz
  • Datenpflege Waffenprogramm citkoWaffe und des nationalen Waffenregisters NWR
  • Erteilung von Verbringungserlaubnissen bei der Ein-/Aus-/Durchfuhr erlaubnispflichtiger Waffen und Eingabe in das Binnenmarkinformationssystem IMI

Das bringen Sie mit

  • Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals: gehobener Dienst) oder
  • Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II) oder
  • Vergleichbares abgeschlossenes Hochschulstudium.

Viele Arbeitsabläufe im Polizeiverwaltungsamt werden durch den Einsatz von EDV-Verfahren unterstützt. Gute Kenntnisse im Umgang mit den klassischen IT- Büroanwendungen (Office-Paket Word, Excel, PowerPoint) werden als Mindeststandard vorausgesetzt.

Vom Bewerber/der Bewerberin wird erwartet, sich in die EDV-Fachanwendungen „citko-Waffe“ zur Erfassung und Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse und „IMI“ zur Erfassung von Genehmigungen für die Europaweite Verbringung von Feuerwaffen einzuarbeiten.

Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft, im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere bei Fachveranstaltungen der Polizeifortbildungsinstitute (z.B. in Selm oder Münster) zusätzliche Kenntnisse zu erwerben. 

Das bieten wir Ihnen

Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Möglichkeit der Heimarbeit
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
  • Eigene Großtagespflege für Kinder bis 3 Jahre
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Heimbüchel (Amtsleiterin) unter der Telefonnummer 02271/83-13110 oder per Mail unter ulrike.heimbuechel@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Ozod-Seradj) unter 02271/83-11134 oder per Mail unter sophie.ozod-seradj@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 09.07.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.

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