Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge Bildende Künstler gedacht.

Der Zuschuss richtet an Absolvent*innen und Meisterschüler*innen der ABK Karlsruhe. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugewiesenen Mitteln, der Höhe der Mietkosten und der Anzahl der Antragsteller*innen.

Antragsberechtigt sind alle Graduierte, die innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Abschluss an der ABK Karlsruhe gemacht haben und deren Atelier sich in Baden-Württemberg befindet.


Bewerbungsfrist für 2026 ist der **15. April 2026**



Atelierzuschüsse 2026

Kennziffer: Atelierzuschüsse 2026