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Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren ca. 18.000 Einwohnern eine äußerst aktive Kommune, in der das Leben in allen Bereichen, vom Wohnen über das Arbeiten bis hin zum aktiven oder auch ruhigen Erholen, pulsiert.

Schulsekretär Gymnasium Kreuzau (m,w,d)

Umfang

Teilzeit

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 6 TVöD

Beginn

zum nächstmöglichen Termin

Für den Bereich der Abteilung 1.3 Kultur, Schule, Soziales, Sport ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (spätestens zum 01.04.2026) die Stelle eines Schulsekretärs (m,w,d) für das Gymnasium Kreuzau zu besetzen.

Aufgabenbereich:

  • Pflege und Verwaltung von Schüler- und Personaldaten in den Schulverwaltungssystemen (z.B. SchILD-NRW)
  • Erstellung von Bescheinigungen, Statistiken, Übersichten und Zeugnissen
  • Unterstützung und Bearbeitung von Personal- und Haushaltsangelegenheiten wie Krankmeldungen, Beschaffungen, Rechnungsbearbeitung, Reisekosten
  • Unterstützung bei der Organisation schulischer Veranstaltungen
  • Betreuung von Schülerinnen/Schülern, Lehrkräften, Eltern und Besucherinnen und Besuchern als erste Ansprechperson


Wir wünschen uns von Ihnen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der Bürotätigkeiten beinhaltet
  • mehrjährige Berufserfahrung im Sekretariats- oder Verwaltungsbereich, vorzugsweise im öffentlichen Dienst oder Schulwesen
  • sicherer Umgang mit MS Office sowie idealerweise Kenntnisse in schulischen Verwaltungsprogrammen
  • Organisationsgeschick, Belastbarkeit und selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
  • Verschwiegenheit und verantwortungsbewusster Umgang mit vertraulichen Daten
  • freundliches und serviceorientiertes Auftreten sowie Kommunikationsstärke im Umgang mit Jugendlichen, Eltern, Kollegium und Behörden

Wir bieten Ihnen:

  • ein Entgelt entsprechend der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • ein abwechslungsreiches Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (36 Std/Woche) im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche
  • eine Urlaubsgewährung von 30 Tagen jährlich entsprechend der tariflichen Regelungen, Erholungsurlaub ist grundsätzlich in den Ferien in Absprache mit der Schulleitung zu nehmen
  • eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit in einem lebendigen Schulumfeld
  • die Mitarbeit in einem engagierten Team, kollegialen Austausch und kollegiale Unterstützung
  • alle im öffentlichen Dienst gewährten Sonderzahlungen, wie jährliches Leistungsentgelt, jährliche Sonderzuwendung o.ä.
  • betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung ZVK)