Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren ca. 18.000 Einwohnern eine äußerst aktive Kommune, in der das Leben in allen Bereichen, vom Wohnen über das Arbeiten bis hin zum aktiven oder auch ruhigen Erholen, pulsiert.
In der Abteilung 2.3 - Sicherheit und Ordnung ist im Bereich Kommunaler Außendienst zum 01.03.2026 die Stelle eines Sachbearbeiters für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (m,w,d) zu besetzen.
Feststellung von Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Straßenverkehr
Sicherstellung von Fahrzeugen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
Gelegentlich notwendig werdende Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes auch bei sonstigen klassischen Außendiensttätigkeiten, insbesondere bei Vakanzen. Dazu zählt die Übernahme von Aufgaben aus dem Bereich der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr (z.B. Durchführung von Kontrollgängen, der sachgerechte Umgang mit Beschwerden oder Anzeigen usw.)
eine Verwaltungsausbildung bzw. der Verwaltungslehrgang I oder eine vergleichbare Ausbildung, dessen Inhalte im Wesentlichen kaufmännisch, buchhalterisch, rechtlich oder büroorganisatorisch angelegt sind. Auch bewerben kann sich, wer eine mehrjährige Tätigkeit in dem ausgeschriebenen Arbeitsbereich nachweisen kann.
ein dienstleistungsorientiertes, bürgerfreundliches und sicheres Auftreten
die Bereitschaft zur Teilnahme an fachamtsspezifische Fortbildungen
die Bereitschaft zum Tragen von Dienstbekleidung
Belastbarkeit und Flexibilität
den Besitz des Führerscheines der Klasse B (früher Klasse III)
ein Entgelt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen bis EG 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
ein abwechslungsreiches und unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Std/Woche) im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit bei 5-Tage-Woche
eine Urlaubsgewährung von 30 Tagen jährlich entsprechend der tariflichen Regelungen
die Mitarbeit in einem engagierten Team, kollegialen Austausch und kollegiale Unterstützung
alle im öffentlichen Dienst gewährten Sonderzahlungen, wie jährliches Leistungsentgelt, jährliche Sonderzuwendungen o.ä.
betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung ZVK)
berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten