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Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren ca. 18.000 Einwohnern eine äußerst aktive Kommune, in der das Leben in allen Bereichen, vom Wohnen über das Arbeiten bis hin zum aktiven oder auch ruhigen Erholen, pulsiert.

Mitarbeiter (m,w,d) für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs

Umfang

Vollzeit

Befristung

unbefristet

Vergütung

bis EG 6 TVöD

Beginn

01.03.2026

In der Abteilung 2.3 - Sicherheit und Ordnung ist im Bereich Kommunaler Außendienst zum 01.03.2026 die Stelle eines Sachbearbeiters für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (m,w,d) zu besetzen.

Aufgabenbereich:

Feststellung von Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Straßenverkehr

Sicherstellung von Fahrzeugen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit

Gelegentlich notwendig werdende Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes auch bei sonstigen klassischen Außendiensttätigkeiten, insbesondere bei Vakanzen. Dazu zählt die Übernahme von Aufgaben aus dem Bereich der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr (z.B. Durchführung von Kontrollgängen, der sachgerechte Umgang mit Beschwerden oder Anzeigen usw.)


Wir wünschen uns von Ihnen:

eine Verwaltungsausbildung bzw. der Verwaltungslehrgang I oder eine vergleichbare Ausbildung, dessen Inhalte im Wesentlichen kaufmännisch, buchhalterisch, rechtlich oder büroorganisatorisch angelegt sind. Auch bewerben kann sich, wer eine mehrjährige Tätigkeit in dem ausgeschriebenen Arbeitsbereich nachweisen kann.

ein dienstleistungsorientiertes, bürgerfreundliches und sicheres Auftreten

die Bereitschaft zur Teilnahme an fachamtsspezifische Fortbildungen

die Bereitschaft zum Tragen von Dienstbekleidung

Belastbarkeit und Flexibilität

den Besitz des Führerscheines der Klasse B (früher Klasse III)

Wir bieten Ihnen:

ein Entgelt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen bis EG 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)

ein abwechslungsreiches und unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Std/Woche) im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit bei 5-Tage-Woche

eine Urlaubsgewährung von 30 Tagen jährlich entsprechend der tariflichen Regelungen

die Mitarbeit in einem engagierten Team, kollegialen Austausch und kollegiale Unterstützung

alle im öffentlichen Dienst gewährten Sonderzahlungen, wie jährliches Leistungsentgelt, jährliche Sonderzuwendungen o.ä.

betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung ZVK)

berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten