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Stadt Glinde sucht motivierte Menschen für

Bundesfreiwilligendienste und FSJ ab September 2025

Umfang

35 Std./Woche

Befristung

ja, für max. 12 Monate

Vergütung

Taschengeld gem. gesetzl. Vorgaben

Beginn

01.09.2025

Die Stadt Glinde bietet zurzeit noch folgende 6 Freiwilligenstellen zum 01.09.2025 befristet für 12 Monate an:

* Bundesfreiwilligendienst an der Grundschule Tannenweg - DaZ-Zentrum

* Bundesfreiwilligendienst am Wilhelm-Busch Förderzentrum Wiesenfeld

* Bundesfreiwilligendienst im Hort Löwenzahn- Standort Wiesenfeld -ab 01.02.2026!

* Bundesfreiwilligendienst im Hort Löwenzahn- Standort Tannenweg

* Bundefreiwilligendienst im Bereich der offenen Kinder - und Jugendarbeit (2 Stellen)

Glinde im Kreis Stormarn wächst kontinuierlich. Als viertgrößte Stadt im Kreis Stormarn liegt Glinde nah an der Metropolregion Hamburg und am Erholungsgebiet Sachsenwald. Als öffentliche Arbeitgeberin ist die Stadt Glinde in den verschiedensten Bereichen tätig und stets auf der Suche nach Fachkräften, denjenigen Personen, die es werden wollen und qualifizierten Quereinsteiger:innen - ganz egal ob im Bereich der Verwaltung, des Sozial- und Erziehungsdienstes oder dem gewerblichen Bereich.

Die Stadt Glinde hat die Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen gezeichnet. Informationen zu den daraus abgeleiteten Aktionsplänen sowie Projekten finden Sie auf unserer Homepage.

Aufgabenbereich:

Junge Menschen erhalten hierdurch die Möglichkeit auszutesten, ob ein Beruf im sozialen Bereich den Vorstellungen und Interessen entspricht, und bekommen einen Einblick in das Berufsleben.

Die Aufgaben sind vielfältig, je nach Stelle.

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Spaß daran zu haben, mit Ideen Kinder und Jugendliche zu begeistern, begleiten und zu fördern
  • Teamfähigkeit
  • Spaß an vielfältigen Aufgaben

Wir bieten Ihnen:

  • eine vielseitige und spannende Tätigkeit im Team
  • ein gutes Betriebsklima
  • monatlicher Zuschuss zu einem ÖPNV-Ticket
  • 25 kostenlose Bildungstage bei einem Bildungsträger in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern
  • Übernahme der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung während der Dienstzeit
  • Taschengeld gem. Freiwilligendienstgesetz
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