Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der UKH sind alle Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schulkinder, Studierende und ehrenamtlich Tätige unfallversichert. Wichtige Aufgaben der UKH sind u. a. die Verhütung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und die Feststellung von Leistungen nach Versicherungsfällen.

Zur Verstärkung unserer Hauptabteilung Prävention suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Standort in Kassel eine/einen

Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

  • Beratung von Mitgliedsunternehmen der UKH wie kommunale/ landeseigene Unternehmen und Behörden sowie Bildungseinrichtungen in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Sie sind deren Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
  • Ursachenermittlung von Berufskrankheiten, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Überwachung von Einhaltungen der branchenspezifischen Vorschriften und Regeln in unseren Mitgliedsunternehmen
  • Qualifizierung der betrieblichen Verantwortlichen und anderer Personengruppen im Rahmen von Seminaren und Fachtagungen - Sie tragen dabei für Ihre Seminare die fachliche und organisatorische Verantwortung
  • Initiierung und Begleitung von Modellprojekten zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Adressatengerechte und verständliche Aufbereitung von Fachinformationen in Ihrem Zuständigkeitsbereich für die Medien der UKH
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung präventionsspezifischer Softwareanwendungen
  • Bei Bedarf Vertretung der UKH in Fachgremien

Die dazu erforderlichen fachlichen und methodischen Kompetenzen vermitteln wir Ihnen, soweit noch nicht vorhanden, im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung, die teilweise in Dresden beim Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bzw. in St. Augustin am Institut für Arbeitsschutz der DGUV stattfindet und die mit einer Prüfung abschließt.

Das bringen Sie mit:

  • Idealerweise die Qualifikation als Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII und bereits vertiefte Kenntnisse in den relevanten Fachgebieten der Prävention von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder ein abgeschlossenes Studium der Natur- oder Ingenieurswissenschaften (Master oder Diplom) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Physik, Chemie, Sicherheitstechnik oder verwandter Studiengänge oder vergleichbare Qualifikationen, die zur Ausbildung zur Aufsichtsperson berechtigen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im studierten Beruf
  • Bereitschaft eine zweijährigen Ausbildung mit dem Abschluss zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII zu durchlaufen
  • Kenntnisse über die Aufgaben der inner- und außerbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten
  • Zügige Einarbeitungsfähigkeit in neue Fachthemen
  • Erfahrung in der Planung, Steuerung und Evaluation von Projekten
  • Effiziente Organisationsfähigkeit in Ihrem Aufgabenbereich
  • Kooperationsbereitschaft mit internen und externen Partnern
  • Fähigkeit zum überzeugenden Moderieren und Präsentieren
  • Einen PKW-Führerschein und die Bereitschaft für mehrtägige Dienstreisen

Wir bieten Ihnen:

  • Eine sinnstiftende, verantwortungsbewusste und abwechslungsreiche Tätigkeit bei einer sicheren, modernen und dienstleistungsorientierten Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst
  • Eine zweijährige umfassende Ausbildung zur Aufsichtsperson
  • Sorgfältige Einarbeitung und fachliche Weiterbildung
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der Gleitzeit
  • Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
  • Umfassende Weiterbildungsangebote und Gesundheitsangebote
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Eine gute Work-Life-Balance
  • Ein Jobticket und vieles mehr

Die Eingruppierung liegt nach abgeschlossener Ausbildung zur Aufsichtsperson je nach Qualifikation bei EG 12/13 TVöD (VKA) (während der Ausbildung bei EG 11/12 TVöD (VKA)). Die Probezeit beträgt sechs Monate. Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht, nach der Ausbildung, die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Diese Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt werden kann.

Die Unfallkasse Hessen unterstützt die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt sich besonders für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Menschen mit Behinderung, die ihnen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Die Förderung von Frauen haben wir uns zum Ziel gesetzt und sind insbesondere an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Walther telefonisch unter 0561/72947-27.

Bitte laden Sie Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Nachweise über Studien-/Ausbildungsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten, etc.) bis zum 09.01.2026 über unser Bewerbungsportal hoch oder senden sie per Post an: