Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohnende) ist eine aufstrebende Stadt im Kreis Viersen, mit attraktivem Bildungs- und Freizeitangebot. Wir, das Team der Stadtverwaltung Willich, sind rund 1.000 Mitarbeitende. In insgesamt 4 Fachbereichen setzen wir uns gemeinsam für die Stadt Willich und ihre Bürgerinnen und Bürger ein. Im Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Zulassungsvoraussetzung ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (vormals mittlerer, nichttechnischer Dienst) bzw. Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m,w,d) bzw. erfolgreicher Abschluss Verwaltungslehrgang 1 (vormals 1. Angestelltenprüfung) oder eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (m,w,d) mit der Wahlqualifikation Verwaltung und Recht.
Falls diese Prüfungen nicht vorliegen, muss zumindest eine abgeschlossene anerkannte dreijährige kaufmännische Berufsausbildung oder eine Ausbildung zur/zum Justiz-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten vorhanden sein. In diesen Fällen muss zusätzlich die Qualifizierung - Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I beim zuständigen Studieninstitut schnellstmöglich nachgeholt werden. Weitere Ausnahmen werden nicht zugelassen. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang binnen einer Frist von 2 Jahren nach Umsetzung erfolgreich absolviert wird. Im Falle einer Nachqualifizierung wird ein befristeter Arbeitsvertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss des Basislehrgangs besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) bzw. Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) ist nur möglich, wenn im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.
Bitte geben Sie in der Bewerbung Ihren gewünschten Stundenumfang möglichst genau an.
Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Bitte geben Sie auch dann ihren gewünschten Stundenumfang an. Gemeinsame Bewerbungen mit einem Sharing-Partner sind ausdrücklich willkommen.