Auf Abruf
ja
TVöD
nächstmöglicher Zeitpunkt
Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (geringfügige Beschäftigung). Die Arbeiten werden durch die Ortsbürgermeisterin flexibel und je nach Arbeitsaufkommen angeordnet.
Pflege von Grünanlagen in der Ortsgemeinde
Wir erwarten:
Einen gültigen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen Pkw.