Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach

Die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Aushilfe zur Pflege von gemeindlichen Anlagen (m/w/d)

Umfang

Auf Abruf

Befristung

ja

Vergütung

TVöD

Beginn

nächstmöglicher Zeitpunkt

Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (geringfügige Beschäftigung). Die Arbeiten werden durch die Ortsbürgermeisterin flexibel und je nach Arbeitsaufkommen angeordnet.

Aufgabenbereich:

Pflege von Grünanlagen in der Ortsgemeinde

Wir erwarten:
Einen gültigen Führerschein der Klasse B sowie einen eigenen Pkw.

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