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Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt

Lebensmittelkontrolleure (m/w/d)

für den Fachbereich 60.50 – Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz als Krankheitsvertretung.

Aufgaben

  • Eigenverantwortliches Überwachen und Beraten von Betrieben im Bereich des Lebensmittelrechts einschließlich der Beurteilung betrieblicher Eigenkontrollsysteme
  • Ermitteln und Durchführen von Vollzugsmaßnahmen bei lebensmittelrechtlichen Verstößen
  • Bearbeiten von Verbraucherbeschwerden
  • Entnehmen amtlicher Proben
  • Führen von Betriebsakten und Dokumentieren der Außendiensttätigkeit, laufende Aktualisierung der Lebensmittelbetriebsdatenbank unter Verwendung des spezifischen Fachanwendungsprogramms

Wir erwarten

  • Abgeschlossene Aus-/Fortbildung zum Lebensmittelkontrolleur (m/w/d))
  • Berufserfahrung ist von Vorteil
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Fundierte EDV-Kenntnisse
  • Führerschein Klasse 3 sowie Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKWs

Wir bieten

  • Fundierte Einarbeitung mit schrittweiser Übernahme der zugewiesenen Aufgaben
  • Wir fördern Sie mit umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten bei Ihrer fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Flexible Arbeitszeitmodelle mit festen familienfreundlichen Arbeitszeiten
  • Hausinterne Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren bis hin zum Schuleintritt
  • Eine Jahressonderzahlung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Ein kostenfreies Jobticket für das gesamte Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
  • Betriebssportangebote
  • Benefits auf verschiedenen Portalen namhafter Anbieter

Die Vergütung erfolgt bei Eignung und Qualifikation nach Entgeltgruppe 9a TVöD. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist zunächst im Rahmen der Krankheitsvertretung befristet, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist nicht ausgeschlossen.


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