Neustadt an der Weinstraße ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar und richtet 2027 die Landesgartenschau aus. Die kreisfreie Stadt (ca. 54.000 Einwohner) liegt landschaftlich reizvoll am Mittelpunkt der Deutschen Weinstraße und zeichnet sich durch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie einen hohen Wohn- und Freizeitwert aus.
In der Abteilung Soziale Dienste im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in,
alternativ Erziehungswissenschaftler/-in (m/w/d)
im Bereich "Frühe Hilfen" und "Netzwerkkoordination"
Arbeitszeit: Teilzeit (19,5 Wochenstunden)
|
Vertragsart: |
unbefristet |
Vergütung:
|
Entgeltgruppe S 12 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
|
Aufgabenschwerpunkte:
- Weiterer Ausbau und Koordinierung der Lokalen Netzwerke vor Ort sowie deren inhaltliche Weiterentwicklung im Kontext des Landeskinderschutzgesetzes
- Einbindung und Standardisierung der Zusammenarbeit von Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und der Frühförderung
- Organisation von Netzwerkkonferenzen, Runden Tischen und anderen Plattformen der Zusammenarbeit; Förderung einer guten Kommunikationsstruktur im Netzwerk
Koordination und Zusammenführung von weitergehenden Angeboten im sozialen Netz
Betreuung, Koordination und Einsatzplanung der Familienhebammen
Mitarbeit bei der Rufbereitschaft des Jugendamtes (Kindernotdienst)
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit mit staatlicher Anerkennung und dem Abschluss Diplom oder Bachelor
- Alternativ Fachrichtung Erziehungswissenschaft mit Erfahrung und Kenntnissen in der Jugendhilfe, insbesondere im Kinderschutz
- Engagierte und kommunikationsstarke Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, Fachkompetenz und Empathie im Umgang mit den Kooperationspartnern
Fähigkeit, adäquate Konzepte zu entwickeln, zu vertreten und umzusetzen
Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten
- Fahrerlaubnis Kl. B und Bereitschaft, den Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Kostenerstattung nach dem LRKG einzusetzen
Bei gleicher Eignung werden die Vorgaben des SGB IX beachtet.
Interessierte Personen bewerben sich bitte mit aussagefähigen Unterlagen bis spätestens 11. Februar 2023 über unser Onlineportal.