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persönlich | zuverlässig | leistungsstark

Die Gemeindeverwaltung Heiden ist eine bürgernahe Kommunalverwaltung in der regelmäßig Nachwuchskräfte zum/zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet werden.

Zum 01.08.2026 suchen wir

eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung

Ihre Aufgaben

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten. Sie erarbeiten Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, arbeiten an der Umsetzung von Beschlüssen mit, führen Akten und beraten Bürgerinnen und Bürger. Eingesetzt werden die Auszubildenden in allen Fachbereichen der Verwaltung.

Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt einerseits in Blockform am Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg in Coesfeld, andererseits außerhalb der Blockzeiten durch zusätzlichen Unterricht beim Studieninstitut Westfalen-Lippe.

Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2026.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Ihr Profil

  • mind. die Fachoberschulreife
  • gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Freude am Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Kooperationsfähigkeit

Unser Angebot

  • eine umfassende Ausbildung in einer modernen Verwaltung
  • einen zukunftssicheren Job in einem motivierten und engagierten Team
  • attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • eine Vergütung nach dem TVAöD
  • flexible Arbeitszeiten
  • die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung ist beabsichtigt

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte bis zum 22.06.2025 über unser Online-Bewerbermanagement.

Hierzu klicken Sie bitte unten rechts auf den Button „Online-Bewerbung“.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Hauptamtsleiter gerne zur Verfügung.

Herr Benedikt Limberg
Tel. 02867-977 311
E-Mail: b.limberg@heiden.de

Die Gemeinde Heiden hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

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