zu besetzen.
Die Stadt Moers verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Hier werden Aufgaben im abwehrenden Brandschutz, in der technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst wahrgenommen.
Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter (w/m/d) gehören zu den Ersten am Einsatzort und müssen sich schnell einen Überblick verschaffen, um eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört beispielsweise, die richtigen medizinischen Maßnahmen zur Erstversorgung der Patientinnen/Patienten durchzuführen und gegebenenfalls eine Notärztin/einen Notarzt zur Verstärkung zu rufen.
a) Fachliche Anforderungen
b) Persönliche Anforderungen
Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter (w/m/d) beinhaltet eine theoretische und eine praktische Ausbildung an einer Berufsfachschule sowie Praxisphasen in Krankenhäusern und auf der Feuer- und Rettungswache Moers.
Außerdem nehmen Sie bereits während der Ausbildung an Einsätzen teil und fahren im Kranken- oder Rettungswagen mit.
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Berufsfachschule sind unter anderem:
Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter (w/m/d) arbeiten bei Feuerwehren oder Hilfsorganisationen im Bereich der Notfallrettung auf einer Feuer- oder Rettungswache. Im
Rettungsdienst der Feuerwehr Moers wird in Schichten gearbeitet. Da die Rettungswagen zu jeder Zeit einsatzbereit sein müssen, wird folglich auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet.
Mit der abgeschlossenen Ausbildung als Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter (w/m/d) und der persönlichen Eignung besteht bei der Feuerwehr Moers ggf. die Möglichkeit, die Ausbildung zur Brandmeisterin/zum Brandmeister (w/m/d) zu absolvieren.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und schließt mit der staatlichen Abschlussprüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ab.
Das Ausbildungsentgelt wird in Anlehnung an den TVAöD-Pflege gezahlt und beträgt aktuell:
1. Ausbildungsjahr rd. 1.340,69 EUR/brutto/mtl.
2. Ausbildungsjahr rd. 1.402,07 EUR/brutto/mtl.
3. Ausbildungsjahr rd. 1.503,38 EUR/brutto/mtl.
Es handelt sich bei dem Auswahlverfahren um ein mehrstufiges Verfahren. Die Besetzung der Ausbildungsplätze erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese (Artikel 33 Grundgesetz).