Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren ca. 18.000 Einwohnern eine äußerst aktive Kommune, in der das Leben in allen Bereichen, vom Wohnen über das Arbeiten bis hin zum aktiven oder auch ruhigen Erholen, pulsiert.
In der Abteilung 2.3 - Sicherheit und Ordnung - sind zwei Stellen als Verwaltungsangestellte (m,w,d) im Bereich kommunaler Ordnungsdienst, möglichst zum 01.03.2026, zu besetzen.
Die künftigen Mitarbeiter müssen über die für eine Tätigkeit im Außendienst des Ordnungsamtes notwendige Flexibilität und Empathie verfügen und durch ein positives Persönlichkeitsprofil zu dem Erscheinungsbild eines kundenorientierten bürgerfreundlichen Amtes beitragen.
Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Selbstständigkeit, bestimmtes, aber insbesondere auch freundliches und offenes Auftreten, sind weitere Voraussetzungen für die Wahrnehmung der öffentlichkeitswirksamen Tätigkeiten.
Die Tätigkeiten werden grds. im Zweierteam und wöchentlich wechselndem Dienstplan (Früh- und Spätdienste) ausgeübt. Darüber hinaus wird von den Bewerbern die Bereitschaft erwartet, Dienst auch am späten Abend, am Wochenende oder an Feiertagen zu leisten.
Voraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse B (früher Klasse III). Es steht ein Dienst-KFZ zur Verfügung. Das Tragen von Dienstbekleidung ist Pflicht.
Erwünscht ist eine bereits mehrjährige Erfahrung mit ordnungsbehördlichen Aufgaben, da die künftigen Stelleninhaber schnellstmöglich in vollem Umfange selbstständig eingesetzt werden sollen.
Die Tätigkeit kann anstrengend und herausfordernd sein. Daher sollten die Bewerber über eine gute und stabile geistige und körperliche Fitness verfügen, sehr flexibel sein sowie insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit labilen, teils psychisch kranken und problematischen Personen über die Fähigkeit verfügen, Situationen sehr schnell einschätzen und Maßnahmen zur Fremd- und Eigensicherung ergreifen zu können.