Die Stadt Essen sucht für die Grün und Gruga Essen mehrere
Diplom Ingenieur*innen (FH) bzw. Bachelor der Fachrichtung Landschaftsbau und Grünflächenmanagement, Landschaftsplanung oder Landschaftsarchitektur (m/w/d)
zur Umsetzung der Ziele der Spielraumleitplanung.
Entgeltgruppe 11 TVöD | Vollzeit | unbefristet | Bewerbungsfrist: 02.04.2023 | Kennziffer: 2023-31-67-TD
Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Sie verstärken das Team bei Grün und Gruga bei diesen Aufgaben:
- Neubau, Umbau und Erweiterung von Spiel- und Bewegungsflächen
- Entwicklung von alternativen Spielangeboten
- Fortschreibung des Spielgeräte- und Flächenkataster
Dieses Profil zeichnet Sie aus:
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landschaftsbau und Grünflächenmanagement, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Kenntnisse der Objektplanung (Grün- und Parkanlagen, Spielplätze) und Pflanzenverwendung
- Gute Kenntnisse in der Anwendung von GIS-Programmen, AutoCAD, Datenbanken sowie in der fotorealistischen Darstellung von Planungsideen
- Berufserfahrungen in der Objektplanung sind wünschenswert
Die Arbeitgeberin Stadt Essen hat Ihnen viel zu bieten:
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen:
Zum Aufgabeninhalt wenden Sie sich gerne an:
Herrn Bergknecht, Telefon: 0201/88-67 300, Fachbereich 67 -Grün und Gruga-.
Zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens informieren Sie sich gerne bei:
Frau Schwier, Telefon: 0201/88-10 233, Fachbereich 10 -Organisation und Personalwirtschaft-.
Kommen Sie zum Team Stadt Essen!
Wenn Sie Teil unseres Teams werden wollen, dann übersenden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 02.04.2023 über unser Onlineformular.
Sofern Sie Ihre Bewerbung postalisch einreichen möchten, senden Sie diese -ohne Bewerbungsmappe oder
Ähnliches- an: Stadt Essen, Organisation und Personalwirtschaft, 45121 Essen.
(In Papierform eingereichte Bewerbungen werden aus Gründen des Umweltschutzes nicht zurückgesandt.)
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.