Die Verbandsgemeinde Monsheim ist eine Gebietskörperschaft mit sieben Ortsgemeinden und rund 11.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Südosten von Rheinland-Pfalz.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
stellv. Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Bereich Finanzen
Vergütung
E10 TVöD (VKA) oder A10 LBesG
Ihre Kernaufgaben umfassen im Wesentlichen:
- Haushaltsplanung: Eigenverantwortliche Aufstellung von Haushaltsplänen für die zugeordneten Ortsgemeinden sowie die eigenständige Vertretung und Vorstellung in den zuständigen Gremien und Ratssitzungen.
- Jahresabschlüsse: Erstellung und Durchführung der jährlichen Jahresabschlüsse inklusive aller Anlagen sowie die eigenständige Vertretung und Vorstellung in den zuständigen Gremien.
- Finanzausgleich und Umlageberechnung: Eigenverantwortliche Berechnung, Prüfung und Abwicklung von Finanzausgleichsleistungen, Schlüsselzuweisungen sowie der kommunalen Umlagen.
- Fachbereichsvertretung: Übernahme der stellvertretenden Leitung des Fachbereiches Finanzen und Steuern bei Abwesenheit der Fachbereichsleitung.
- Vertragsmanagement: Bearbeitung von Kaufverträgen kommunaler Grundstücke.
- Finanzcontrolling: Überwachung des Budgetvollzuges und unterjährige Berichtserstattung.
Die Bearbeitung der o.g. Sachgebiete beinhaltet ebenfalls die fachliche Unterstützung und Beratung der Ortsbürgermeister sowie der Ausschüsse in allen finanzwirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Fragestellungen.
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes und vielseitiges Aufgabenfeld
- eine gründliche Einarbeitung
- einen modernen, technisch voll ausgestatteten Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
- Option auf Homeoffice
- kostenlose Parkplätze und kostenloses Laden des privaten E-Autos
- Fahrrad-Leasing (Job-Rad)
- Fortbildungs- und Zusatzausbildungsmöglichkeiten
- betriebliche Altersvorsorge und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Vergütung:
Die Stelle ist für Beamte im ersten Schritt nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG bewertet. Bei entsprechender Bewährung und Wahrnehmung der höherwertigen Aufgaben besteht eine Aufstiegsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 11 LBesG
Tarifbeschäftigte: Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 10 TVöD (VKA) mit der Perspektive zur Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E 11 TVöD