Die Stadt Rheinstetten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) für das Kinderhaus Sonnenschein
in Vollzeit (39,00 Std/Woche) flexible Arbeitsformen in Teilzeit mit min. 75 % oder Tandem ist möglich - unbefristet
Kennziffer 2025-33
Stadt Rheinstetten-
GESTALTEN SIE MIT UNS ZUKUNFT
FOLGENDE AUFGABEN ERWARTEN SIE:
- Personalgewinnung, Personalführung, Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung
- Leitung Kinderhaus Sonnenschein mit aktuell acht Gruppen; ab Kindergartenjahr 2025/26 sieben Gruppen
- Elternarbeit, Anmeldegespräche
- Qualitätssicherung, Entwicklung des Angebots und der Schwerpunkte
- Jahresplanung, Koordination der Angebote
- Zusammenarbeit mit kommunalem Träger sowie Kooperationspartnern
Eine Anpassung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder eine vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Idealerweise eine Aus- oder Weiterbildung, die zur Leitung einer Kinderbetreuungseinrichtung qualifiziert
- Ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit
- Engagement, Organisationsgeschick und Belastbarkeit
- Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
WIR BIETEN IHNEN:
- Vergütung je nach Qualifikation und Ausbildung bis zu Entgeltgruppe S 16/17 TVöD (abhängig von der Anzahl der Kinder) sowie die sonstigen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zusatzversorgung…)
- 70% Freistellung für Leitungsaufgaben
- Gesundheitsfördernde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Eine familienfreundliche Personalpolitik
- Job-Rad-Leasing und ÖPNV-Zuschuss
- Willkommenskultur
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 18.05.2025 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter oben genannten Kennziffer an: Personalverwaltung, Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten.
Bei einer Bewerbung auf dem Postweg bitte keine Originalunterlagen einreichen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgt. Fehlende Unterlagen, insbesondere erforderliche Nachweise, können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.