Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) für die Kernzeitbetreuung der Grundschulen
in Teilzeit (22,50 Std./Woche) – unbefristet
Kennziffer 2025-30
Stadt Rheinstetten-
GESTALTEN SIE MIT UNS ZUKUNFT
FOLGENDE AUFGABEN ERWARTEN SIE:
- Leitung und Koordination der Kernzeitbetreuung
- Betreuung von Grundschulkindern
- Ansprechpartner für die Stadtverwaltung und Schule
- Vorbereitung und Leitung der Team-Besprechungen
- Informationsweitergabe von Schulen und Stadtverwaltung
- Erstellung von Informationsmaterial für Eltern
- Organisatorische Leitungsaufgaben (bspw. Arbeitsmaterialdisposition, Einsatz- und Urlaubsplanung)
Eine Anpassung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
DAS SOLLTEN SIE MITBRINGEN:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher oder eine vergleichbare Qualifikation
- Freude am Umgang mit Grundschulkindern
- Idealerweise Erfahrung in der Kinderbetreuung
- Selbständige und verlässliche Arbeitsweise
- Ausgeprägte Sozialkompetenz und Teamfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
- Organisationstalent und Kommunikationsstärke
WIR BIETEN IHNEN:
- Vergütung je nach Qualifikation und Ausbildung bis Entgeltgruppe 9a TVöD sowie die besonderen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zusatzversorgung)
- Arbeitszeit von (aktuell / derzeit) Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 14:00 Uhr
- Gesundheitsfördernde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Eine familienfreundliche Personalpolitik
- Job-Rad-Leasing und ÖPNV-Zuschuss
- Willkommenskultur
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 11.05.2025 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter oben genannten Kennziffer an: Personalverwaltung, Rappenwörthstr. 49, 76287 Rheinstetten.
Bei einer Bewerbung auf dem Postweg bitte keine Originalunterlagen einreichen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht erfolgt. Fehlende Unterlagen, insbesondere erforderliche Nachweise, können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.