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> Umfang:
> Befristung:

> Vergütung:
> Beginn:
> Bewerbungsfrist:
Teilzeit (19,5 WoStd.)
befristet 
(bis zum 01.05.2025)
E6 TVöD-VKA
ab sofort
01.10.2023
Der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach gehören 13 Ortsgemeinden mit circa 13.000 Einwohnern an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung liegt zentral in Bad Kreuznach im Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg.

Das Team der Verbandsgemeindeverwaltung besteht aus circa 75 Mitarbeiter*innen aufgeteilt in vier Abteilungen.

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Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach sucht

eine Mitarbeiter*in (w/m/d)

für die Abteilung Ordnung und Soziales.

Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

  • Zuarbeit innerhalb der Abteilung Ordnung & Soziales insbesondere in den Bereichen:
    Ordnungsamt, Sozialamt, Grundschulen und Kindertagesstätten
  • Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Erfassung und Aufarbeitung von Rückständen
  • Entlastung der Kolleginnen und Kollegen bei täglich anfallenden einfachen Tätigkeiten 

Wir erwarten:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung 
  • Kenntnisse im Bereich Verwaltung sind wünschenswert 
  • leistungsorientiertes Arbeiten mit hoher Einsatzbereitschaft
  • Engagement, Flexibilität, gute Auffassungsgabe
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten
  • gute EDV-Kenntnisse sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software

Wir bieten Ihnen:

  • eine Vergütung nach dem TVöD-VKA
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • im Rahmen flexibler Arbeitszeiten eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • Fortbildungsangebote 
  • die Möglichkeit zur mobilen Arbeit gemäß unserer Dienstvereinbarung

Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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