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Standort

Arbeitsort:
Lüneburg

Beginn

Beginn:
14.08.2025

Wochenstunden

Wochenstunden:
13-27

Dauer

Dauer:
unbefristet

Eingruppierung

Eingruppierung:
HTV SuE 3

Qualifizierte Schulassistenz/ Schulbegleitung (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage
  • Jobrad
  • Growport
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben


  • Pädagogische Begleitung von Schüler*innen mit Förderbedarf laut Hilfeplan und Zielvereinbarung
  • Unterstützung bei der Teilhabe am Unterricht und am Schulleben
  • Hilfe bei der Strukturierung des Schultages
  • Anleitung zur Selbsteinschätzung
  • Begleitung von Klassenfahrten und Schulausflügen (Urlaub in den niedersächsischen Schulferien)
  • Arbeit nach Plan, Dokumentation der Arbeit

Ihr Profil

  • Unter 3-jährige päd. Ausbildung (z. B: als Sozialpäd. Assistent*in, Heilerziehungspfleger*in, Pflegehelfer*in oder vergleichbar)
  • Soziale Kompetenz, kommunikative Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Gute Beobachtungsgabe und Empathiefähigkeit
  • Kenntnisse in dem Bereich Kinder und Jugendschutz
  • Vertragsstunden sind abhängig vom Stundenplan des Kindes
  • Führerschein der Klasse B + Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKWs
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
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