Banner
  • Umfang:  39 h/Woche
  • Befristung:  unbefristet
  • Vergütung:  EG 9b TVöD
  • Beginn:  nächstmöglich
  • Standort:  Annaberg-Buchholz
  • Frist:  29.04.2026

Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 318.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.

Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als

Sachbearbeiter Verkehrsrecht (m/w/d)

Kennziffer: 55/2026/111-40
in Vollzeitbeschäftigung im Referat Straßenverkehr, Sachgebiet Verkehrs- und Konzessionsrecht/Verkehrslenkung, am Standort Annaberg-Buchholz zu besetzen.
iconTask

Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Erstellen von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Baumaßnahmen und Veranstaltungen
    • Prüfung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnungen und Kommunikation mit den Antragstellern (Baufirmen, Städte und Gemeinden, Straßenbaulastträgern, Eigenbetriebe des Freistaates Sachsen, Versorgungsträger und kommunale Zweckverbände sowie Privatpersonen)
    • Prüfung der Durchführbarkeit der geplanten Maßnahme hinsichtlich zeitlicher und örtlicher Überschneidungen, Erkennen von Konflikten, Koordinierung und Zusammenführung der unterschiedlichen Baumaßnahmen
    • Prüfung der Eignung von möglichen Umleitungsstrecken (Gefahrgut, wassergefährdende Stoffe, Autobahn-Bedarfsumleitungen, Konflikte mit anderen Baumaßnahmen, besondere Umleitung für Bus)
    • Festlegen oder ändern der Umleitungsstrecken unter Beachtung der besonderen Erfordernisse für den ÖPNV unter Einbeziehung der Feststellungen des Verkehrslenkungskommission
    • Prüfung der Bedingungen vor Ort und daraus resultierende eigenverantwortliche Festlegung des notwendigen Maßes der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung oder halbseitige Sperrung, Sperrung des Gehweges nötig etc.) und notwendiger Sicherungsmaßnahmen zum fließenden Verkehr unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen (ASR A 5.2)
    • Erstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung nach §§ 45 und 46 StVO oder im Rahmen des § 29 StVO (Veranstaltungen) im klassifizierten Straßennetz im Kreisgebiet bzw. Versagung der Maßnahme bei Undurchführbarkeit (Konflikte mit anderen Maßnahmen, fehlende Umleitungsstrecke etc.)
    • Rechtsgültiger Erlass der Anordnung mit Dienstsiegel und Unterschrift
    • Erarbeitung und Weiterleitung von Presseinformationen zur Veröffentlichung in Tageszeitungen und auf Homepage
  • Anordnung von Festbeschilderungen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
    • Prüfung von Anträgen und Anordnung von Festbeschilderungen und Markierungen im klassifizierten Netz bei Neu- und Ausbaustrecken, bei sich ändernden Rahmenbedingungen im Bestand und im Zuge von Verkehrsschauen
    • Durchführung des Anhörungsverfahrens unter Einbeziehung von Polizei, Straßenbaulastträger und ggf. betroffener Städte und Gemeinden
    • Besichtigung vor Ort, Entscheidung über Art und Anzahl der Verkehrszeichen und Festlegung geeigneter Standorte unter Hinzuziehung der Straßenmeisterei entsprechend der StVO, VwV-StVO, RUB, RSA, HAV
    • bei Notwendigkeit nach VwV-StVO Zustimmungspflichten Einleitung der Zustimmungsverfahren bei der höheren Verkehrsbehörde
  • Verkehrslenkungskommission
    • Vorbereitung der Sitzung, Aufarbeitung von Anträgen und Verkehrszeichen- und Umleitungsplänen zur Präsentation, Kontaktaufnahme zu Bauausführenden, Nachforderung fehlender Unterlagen
    • Durchführung der Sitzung unter Beteiligung und gleichzeitiger Anhörung der Polizei, der Straßenmeistereien und des ÖPNV, der Großen Kreisstädte und ggf. weiterer betroffener Gemeinden oder Veranstalter
  • Durchführung von Verkehrsschauen
    • Vorbereitung, Leitung, Protokollierung und Nachbearbeitung (Anordnung getroffener Festlegungen) von Verkehrsschauen und Nachtverkehrsschauen im klassifizierten Netz im Erzgebirgskreis zusammen mit Polizei , Straßenbaulastträger, Straßenmeistereien und ggf. betroffenen Städten und Gemeinden
    • Entscheidung über Bestehenbleiben, Änderung oder Wegfall von Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen
    • Entscheidung über notwendige Erneuerung von Verkehrszeichen und Markierungen, z.B. bei Nichterfüllung der geforderten lichttechnischen Eigenschaften (Rückstrahlung) nach deren Überprüfung
  • Ausübung der Fachaufsicht über kreisangehörige Städte und Gemeinden
    • fachliche Bewertung geplanter Neubeschilderungen
    • Prüfung geplanter Maßnahmen auf Rechtskonformität
iconTask

Ihr Anforderungsprofil:

  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
    • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium zum Bachelor of Public Administration/Public Sector Management, Bachelor of Laws (LL.B.) oder Diplom-Verwaltungswirt, oder eine abgeschlossene berufsbezogene Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (VWA), Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Verwaltungsfachwirt (SKVS) bzw. Kommunalwirt (SKVS) oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) im Bereich Verkehrswesen, Mobilitätsmanagement oder Straßen- und Verkehrsrecht
    • alternativ ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) im Bereich Betriebswirtschaft oder eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Rechtsfachwirt
    • Führerschein Kl. B und die Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Zwecke
  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
    • Fachkenntnisse im Verkehrs- und Straßenrecht allgemein und speziell in Fachgesetzen, Richtlinien und Vorschriften (z.B. StVO, StVZO, StVG, FStrG, SächsStrVRG, VwVfG, VwV-StVO, RSA, ASR A5.2, RUB, RMS, RWB, RAL, RASt 06, R-FGÜ, RiLSA, RtB, ZTV-M,  ZTV-SA, EFA, ERA, EAÖ, EAR, M DV, M Uko) in der jeweils gültigen Fassung
    • Kommunikationsstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit
iconTask

Was wir bieten!

  • Vergütung nach dem TVöD
    • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9b
    • ansonsten in Entgeltgruppe 9a
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
  • 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits

Nutzen Sie Ihre Chance, gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft des Erzgebirgskreises!