Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Für uns zählen Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken.
Bewerbungen von Schwerbehinderten i.S. des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und ihnen gleichgestellte Personen sind erwünscht.
Sie bringen darüber hinaus mit:
· Interesse an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in unterschiedlichen Situationen
· die Fähigkeit, Menschen offen und mit ihren unterschiedlichen Bedarfen anzunehmen
· Kreativität, Ideen und Engagement, Projekte mitzugestalten
· Teamfähigkeit und Verlässlichkeit
· Bereitschaft zu flexibler Arbeit und Arbeitszeit
· gute PC-Kenntnisse
· Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Studienbeginn: Wintersemester 2026/2027
Studiendauer: 7 Semester
Während der Studienzeit werden sie mit etwa 20 Wochenstunden, und während der Semesterferien in Vollzeit, im Geschäftsbereich Jugend und Soziales eingesetzt. An zwei Tagen in der Woche besuchen sie die Fliedner Hochschule Düsseldorf.
Studieninhalte sind u.a.:
·wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit
·Beratung und Hilfeplanung
·Psychologie und Soziologie
·Handlungsmaxime und Handlungskonzepte
·Bildungs- und Erziehungswissenschaften
·Diversität
·Internationale Soziale Arbeit
Einsatzfelder im Geschäftsbereich Jugend und Soziales:
·Jugendarbeit, Jugendschutz
·Jugendzentrum P-Dorf
·Tagespflege und Kindertageseinrichtungen
·Frühe Hilfen und Familienbüro
·Allgemeine Soziale Dienste
·Jugendgerichtshilfe
Im letzten Studienjahr kann der Schwerpunkt selbst gewählt werden
Da die Stadt Dinslaken bedarfsgerecht ausbildet, ist eine Übernahme bei guten Leistungen nach erfolgreichem Studium vorgesehen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich nach erfolgreichen Abschluss des Studiengangs mindestens 5 Jahre im Dienst der Stadt Dinslaken zu bleiben.
Wir bieten:
Wir fördern den beruflichen Werdegang von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.