Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach versteht Vielfalt als Stärke und fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sofern nicht in der Person liegende Gründe überwiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Menschen im Sinne SGB IX (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.