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Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (m/w/d)

Die Lebenshilfe Kronach vertritt die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen. Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit Behinderung so selbständig wie möglich leben kann, zu Hause in einer eigenen Wohnung oder in einem Wohnheim. Natürlich unterstützt sie auch eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Es gibt viele Gründe, sich bei der Lebenshilfe Kronach ehrenamtlich zu engagieren. Auch wenn es nur ein paar Stunden im Monat sind, ermöglicht das schon Begegnungen, die die Lebensqualität aller Beteiligten verbessern. Durch gemeinsame Projekte, gemeinsame Stunden, gemeinsame Ausflüge, wird für alle ein Vorteil erzielt.

Was wünschen wir uns von unseren Ehrenamtlichen?

Wir wünschen uns...

  • Offenheit für neue Begegnungen und Interesse am „Anderssein“
  • Lebensfreude
  • mind. 18 Jahre alt
  • Empathie und Zuverlässigkeit
  • Spaß daran, das Leben von anderen Menschen positiv mitzugestalten
  • Verantwortungsbewusstsein

Das Engagement richtet sich nach den Interessen und zeitlichen Möglichkeiten der Ehrenamtlichen. Spezielle Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

Mögliche Tätigkeitsbereiche und Aufgaben:

Mögliche Tätigkeitsbereiche wären die Fachbereiche Wohnen und Offene Hilfen.

Mögliche Aufgaben wären dabei zum Beispiel die Begleitung zu Ausflügen, zu Veranstaltungen, zu Arzterminen, zu Einkäufen, zum Spazierengehen oder einfach eine Begleitung im Alltag oder beim Wohnen.


Was bieten wir als Lebenshilfe?

Wir bieten Ehrenamtlichen...

  • eine sinnvolle Aufgabe mit viel Wertschätzung und Anerkennung
  • wertvolle Erfahrungen und Dankbarkeit
  • Schulungen und Fortbildungen
  • Versicherungsschutz
  • persönliche Beratung und individuelle Mitgestaltung
  • fortlaufende fachliche Begleitung und Unterstützung
  • eine steuerfreie (sozialversicherungsfreie) Aufwandsentschädigung, bis zu 3.000 € jährlich nach § 3 Nr. 26 EStG (Betrag wird auch bei Ausbildungsförderungen, wie z.B. Bafög nicht angerechnet)
  • Fahrtkostenpauschale von 0,30 € pro Kilometer (bei Dienstfahrten mit eigenem Pkw)
  • Bescheinigung für unterschiedliche Praktika
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