Neustadt an der Weinstraße ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar und richtet 2027 die Landesgartenschau aus. Die kreisfreie Stadt (ca. 54.000 Einwohner) liegt landschaftlich reizvoll am Mittelpunkt der Deutschen Weinstraße und zeichnet sich durch eine gut ausgebaute Infrastruktur sowie einen hohen Wohn- und Freizeitwert aus.
Für die Abteilung Jugendarbeit im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/-n Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogen/-in (m/w/d)
als Stadtteilmanager/-in im Stadtteil Böbig
Arbeitszeit: Vollzeit, Teilzeit ist möglich
|
Vertragsart: |
zunächst befristet auf 1 Jahr (Krankheitsvertretung) |
Vergütung:
|
Entgeltgruppe S 11b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
|
Aufgabenschwerpunkte:
- Organisation und Koordination des Programms und der ehrenamtlichen Arbeit im Stadtteiltreff, Aktivierung der Bevölkerung zur Beteiligung
- Koordination des Aktionsfonds Böbig aus dem Projekt „Soziale Stadt“
- Beratung und Konfliktmanagement
Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
Teilnahme bzw. teilweise Moderation von Gremien (wie z. B. „Stadtteilrunde Böbig“)
Organisation von Stadtteilfesten, Erstellen der Stadtteilzeitung, Initiierung und Organisation von einrichtungsübergreifenden Aktionen im Stadtteil
Demokratieerziehung und Arbeit gegen Rassismus und Diskriminierung
Mitwirkung an Aktionen des Teams offene Jugendarbeit, insbesondere im Ferienprogramm
Kooperation mit dem benachbarten Stadtteilmanagement Branchweiler (Bürgerecke)
Anforderungen:
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit staatl. Anerkennung und dem Abschluss Diplom oder Bachelor oder mit einem vergleichbarem Abschluss
- Berufserfahrungen im Stadtteilmanagement und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind von Vorteil
- Gute Kommunikations-, Organisations- und Teamfähigkeit
- Hohe Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
- Kenntnisse über Ziele, Arbeitsschwerpunkte, Struktur- und Arbeitsprinzipien des Arbeitsfeldes
- Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Gute EDV-Kenntnisse (besonders in Windows-Anwendungen)
Fahrerlaubnis Kl. B und Bereitschaft, den Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Kostenerstattung nach dem LRKG einzusetzen
Darüber hinaus bieten wir:
Bei gleicher Eignung werden die Vorgaben des SGB IX beachtet.
Interessierte Personen bewerben sich bitte mit aussagefähigen Unterlagen bis spätestens 03. September 2022 über unser Onlineportal.